Christian Gombert-Proksch I Rechtsanwalt I Berlin

Kosten

Die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung sind transparent im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und betragen im Normalfall 190 Euro/netto. Für die weitere Vertretung gibt es  zwei Abrechnungsmodelle: 

  • Abrechnung nach RVG: Die Vergütung erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben und orientiert sich am Streit- bzw. Verfahrenswert sowie der erbrachten Leistung.
  • Abrechnung nach Stundenhonorar: Die Abrechnung erfolgt auf Basis eines vereinbarten Stundensatzes und dem tatsächlichen Zeitaufwand.

© Copyright. Alle Rechte vorbehalten.

Impressum 

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.