Kosten
Die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung sind transparent im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und betragen im Normalfall 190 Euro/netto. Für die weitere Vertretung gibt es zwei Abrechnungsmodelle:
- Abrechnung nach RVG: Die Vergütung erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben und orientiert sich am Streit- bzw. Verfahrenswert sowie der erbrachten Leistung.
- Abrechnung nach Stundenhonorar: Die Abrechnung erfolgt auf Basis eines vereinbarten Stundensatzes und dem tatsächlichen Zeitaufwand.
